Spielen Sie erst ab 18 Jahren: Einzahlungslimits, Verlustlimits, Sitzungszeitlimits, Selbstsperre und Bedenkzeit liegen in jedem Konto bereit.
Turbowins Casino arbeitet mit einer Lizenz der Malta Gaming Authority und mit festen Regeln für den Schweizer Markt.
Sie erfahren, welche fünf Werkzeuge in Ihrem Konto liegen und wann welches davon Sinn ergibt.
Hier steht, wo im Konto Sie die Grenze eintragen und woran Sie erkennen, dass sie wirklich gilt.
Die Sorge, ein Anruf koste Geld oder werde irgendwo vermerkt, ist hier unbegründet.
Wer solche Zeichen früh bemerkt, kann mit einer Grenze oder einer Pause gegensteuern, solange es leichtfällt. Ein Einsatz ist Unterhaltung mit einem Preis, kein Weg zu Einkommen. Deshalb lohnt der Blick, bevor Geld oder Zeit knapp werden.
Vielleicht kommt Ihnen eine dieser Zeilen bekannt vor:
Erst der Ausweis, dann das Geld. Das Konto ist erst ab 18 Jahren möglich. Vor der ersten Auszahlung prüfen wir Personalausweis oder Reisepass, damit niemand mit fremden Daten spielt.
Wie sperre ich Seiten auf dem Familienhandy? Sperrsoftware auf dem Familienrechner oder dem Handy lässt sich so einstellen, dass Glücksspielseiten gar nicht erst laden. Richten Sie sie ein, solange das Gerät noch gemeinsam genutzt wird.
Vom Vorwurf zum ruhigen Gespräch. Ein Gespräch ohne Vorwurf öffnet mehr als jede Kontrolle. Die Telefonberatung von Spielen ohne Sucht unter 0800 040 080 berät rund um die Uhr, kostenlos und anonym auch Angehörige.
Eine Auszeit, die nicht nachwirkt. Im Konto finden Sie die Bedenkzeit: Sie unterbricht den Zugang für Stunden oder Tage, ohne Ihr Konto zu schliessen. Danach läuft alles wie zuvor, Ihr Guthaben bleibt bestehen. Starten lässt sie sich jederzeit selbst.
Ein Schluss, der hält. Die Selbstsperre im Konto schliesst den Zugang für einen langen Zeitraum und lässt sich nicht vorzeitig aufheben. Setzen Sie sie, wenn Sie mehr Abstand brauchen als eine kurze Pause. Einzahlungen sind dann nicht mehr möglich, bis die Sperre abläuft.
In der Schweiz gilt die Spielsperre. In der Schweiz gibt es die Spielsperre nach Art. 80 BGS. Sie wird von den Schweizer Spielbanken unter Aufsicht der ESBK geführt und gilt in allen Casinos sowie im Onlinebereich. Beantragen können Sie sie bei einem Schweizer Casino; frühestens nach drei Monaten ist eine Aufhebung möglich. esbk.admin.ch
Hier steht in wenigen Sätzen, was Konto, Pause und Sperre leisten und wo Beratung ansetzt.
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